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Ich habe vor längerer Zeit ein Foto i Rahmen meines Adobe Stock-Abonomments lizensiert und für ein Social Media-Posting verqwendet bei facebook. Jetzt verlangt der Urhaber diese Fotos nachträglich eine Lizensierng über sein eigenes Portal für 350 Euro, weil für die Nutzung bei faebook seinen Worten nach eine Standardlizenz nicht genügt. Eine Socisl-Media-Nutzng ist eber in den Adone-Stock-Nutzungsbedingungen aber explizit für die Standardlizenz inkludiert. Und müsste der Urheber nicht direkt mit Adoe Stock als seine Bildabentur Kontakt aufnehmen - ich habe mit ihm ja gar keinen Vertrag.. Danke für Ratschläge.
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Habe unsere gesamte Kommunikation mit Herrn Classen an copyright-stock@adobe.com geschickt. Habe bis jetzt noch keine Antwort von Adobe bekommen, wie das weitere Vorgehen sein wird. Herr Classen setzt uns immer neue Fristen. Wenn wir bald keine Antwort von Adobe erhalten, müssen wir wahrscheinlich unsere eigenen Anwälte einschalten.
Meine Frage an das Adobe-Team: Wie und wann geht es weiter?
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Vielleicht ein wenig zu Ihrer Beruhigung. Wir hatten innerhalb einer Woche Rückmeldung von Adobe erhalten.
Viele Grüße!
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Rückmeldung von Adobe in Form von Standardmail, dass sie sich kümmern oder eine konkrete Rückmeldung auf das Problem und wie der Stand der Dinge ist?
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Wie ist es denn nun aus- oder weitergegangen? Wir hatten auch so ein Schreiben dieses Herrn erhalten.
MFG A. Clarin
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Bitte an Adobe melden. Einen Anwalt hinzuziehen und/oder der Forderung widersprechen.
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Von Adobe scheint es leider noch keine weitere Stellungnahme zu geben, von iStock/Getty Images habe ich jedoch kürzlich ein öffentliches Statement dazu erhalten:
"Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unsere Kunden von Herrn Classen kontaktiert werden, raten wir ihnen, keine weiteren Zahlungen zu leisten und bitten sie, entsprechende Kommunikationen umgehend an uns weiterzuleiten. Bei den uns bisher bekannt gewordenen Fällen handelte es sich um typische Facebook-Nutzungen, die nach unserer Auffassung von unseren Lizenzen umfasst sind. Ferner enthalten unsere Lizenzverträge umfangreiche Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unseren Kunden einen weitgehenden Schutz bieten."
Quelle
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Liebe Mitstreiter und Mitleidenden
ich bin Grafik-Designer (ca. 200 bezahlte Downloads) und Fotograf hier bei ADOBE Stock. (Suche „Mozarts Requiem” blipp design). Ich habe extra ein paar neue Grafiken und konnte keine Einschränkung beim Upload bez. einer Social Media abled /unabled entdecken. Ich hatte deshalb R Classen aufgefordert diese scheinbare Vorgabe per eidesstattlicher Erklärung zu bestätigen. Er hat zwar seine Urheberschaft nachgewiesen, weitere Angaben hat er jedoch nicht gemacht.
Der Forderung nach einer Begründung von 350,- Relicensing als „Schadenersatz" ist er ebenfalls nicht nachgekommen.
Bei einem Einsatz Größe S von 3 Credits eine Steigerung auf über 18.000 % eine Forderung gegen die guten Sitten ohne jeglichen Bezug zum tatsächlichen Schaden und für mich persönlich in Kombination mit der Drohung einer wesentlich teurern Abmahung am Rande einer Nötigung (§240 StGB). Vgl. hierzu den Begriff „Lizenzanalogie”, genauso wie „lizenzfrei” zb. Wikipedia. Ebenso empfehle ich das Datum des Download zu kontrollieren. Urheberrechts verletzungen verjähren nach 3 Jahren. Wer sich die Homepage von RC PhotoStock anschaut wird weitere Ungereimtheiten und wiedersprüchliche Angaben zu diesem Thema finden. Da fällt mir nur der Begriff „irreführende Werbung” § 5 UWG ein. Wer sich bei diesen letzten Themen angesprochen fühlt kann sich gerne direkt an mich wenden. Bitte per Mail mit Tel. denn wer weiß, wer hier alles mithört / liest. holzberger (at) design-new-media de
in diesem Sinne euch allen Viel Erfolg und Grüße aus dem Süden.
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Guten Tag, wir haben ein ähnliches Problem. Auf unserer Unternehmenswebsite haben wir 2 Fotos (lizenziert über Fotolia in 2015) von Herrn Classen. Bei einem dieser Bilder gibt es im Bildnachweis einen Schreibfehler. Es heißt dort "restockfoto-Fotolia.com" anstatt "rcstockfoto-Fotolia.com". Bei dem anderen ist alles korrekt. Er möchte, dass wir beide Bilder für ja 350 € nachlizenzieren. Wir haben uns auch an Adobe gewandt. Haben leider noch keine Antwort. Die Frist seines Angebots läuft am 23.03. ab. Abwarten.
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@gabrielek85836590
Lese ich das richtig?
Herr Classen fordert sie zur Nachlizenzierung für ein Bild auf, welches sie MIT korrekter Quellenangabe veröffentlicht haben auf ihrer Unternehmenswebseite?
Mit welcher Begründung fordert er da die Nachlizenzierung?
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Für die Unternehmenswebseite ist aber keine Forderung berechtigt. Nicht einmal unter einer sehr grosszügigen Auslegung. Ich würde doch hier eventuell anwaltlich Widerspruch erheben.
(Ich bin kein Adobe-Angestellter und dies ist meine persönliche Meinung)
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Empfehle einfach mal Einspruch erheben - und zB. eine Begründung des exakte Aufstellung Schadensersatz anfordern. - Damit verlängert sich in jedem Fall die Frist. LG aus dem Süden.
Lt. RC erwartet mich jetzt Post vom Anwalt ... 🙂 Ich hatte allerdings etliche Fragen zu Klärung unseres Geschäftsverhältnisses gestellt. Lass mich überraschen.
LG aus dem Süden Wolfgang
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Gibt es hier bereits Erkenntnisse?
Herr Classen fordert uns auch zu einer Nachlizensierung auf.
Aufgrund von fehlenden IPTC/Metadaten.
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Nein, es gibt keine Neuigkeiten. Wir haben nicht nachlizenziert. Ich kann mich hier nicht weiter äußern, bin nicht privat.
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@ashyslashy87In meinem neusten Update ganz unten in meinem Blogpost (siehe Link in diesem Thread) gibt es ebenfalls weitere Betroffene. Wenn Du mir eine Email schreibst, kann ich gerne den Kontakt zu anderen Betroffenen vermitteln, damit ihr euch abstimmen könnt.
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Fehlende IPTC/Metadaten sind vollkommener Unsin! Adobe in Kenntniss setzen.
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Das sieht der Herr leider anders.
Adobe habe ich bereits eine Mail an die entsprechende E-Mail-Adresse gesendet, aber noch keine Rückmeldung.
Die First läuft morgen aus und wurde auch auf bitten nicht, von dem Herren, verlängert.
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Er führt aus den Lizenzbedingungen folgendes an:
Einschränkungen
7.1 Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht
(H) mit dem Stockmedium verbundene, urheberrechtlich geschützte Schutzrechtshinweise entfernen, verdecken oder ändern oder eine ausdrückliche oder stillschweigende Falschdarstellung abgeben, die besagt, dass Sie oder ein Dritter der Urheber oder Inhaber des Urheberrechts eines Stockmediums sind;
Quelle: https://wwwimages2.adobe.com/content/dam/cc/de/legal/servicetou/Stock-Additional-Terms-de_DE-2021012...
Auch führt er an die Freistellungspflicht durch Adobe sei erloschen "mit der Änderung des Stockmediums" durch die Löschung der IPTC-Metadaten (Adobe Stock Lizenzbedingungen, 10.2 (A))
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Auch führt er an die Freistellungspflicht durch Adobe sei erloschen "mit der Änderung des Stockmediums" durch die Löschung der IPTC-Metadaten (Adobe Stock Lizenzbedingungen, 10.2 (A))
By @ashyslashy87
Das entscheidet immer noch Adobe.
Ich kann natürlich hier keine Rechtsberatung machen, dafür müsste schon ein Anwalt hinzugezogen werden. Allerdings habe ich folgende Anmerkungen:
Außerdem ist es dem Laien nicht zuzumuten das Plug-in daraufhin zu untersuchen, ob die IPTC Daten bei Bildverkleinerung erhalten bleiben. Man könnte allenfalls jetzt mal schauen, ob ein ähnliches Plug-in zur Verfügung steht, welches die Daten mit kopiert.
Das Ganze ist eine angenehme Nebeneinnahme: Wenn von den hunderten Lizenznehmer auch nur ein Bruchteil zahlt, kann sich der Herr einen Neuwagen kaufen.
Adobe sollte zügig dieses unterbinden, da es Adobe Stock Schaden zufügt.
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Danke für deine Anmerkungen und dein Engagement hier im Forum!
Ich glaube wir sehen das alle gleich, nur der Herr halt nicht.
Von Adobe gab es leider noch keine Rückmeldung/Stellungnahme.
Wir hängen hier gerade vollkommen in der Luft.
Telefonisch kommt man leider nicht zur Rechtsabteilung durch - man wird nur auf die bekannte E-Mail-Adresse verwiesen. Der Herr am Telefon war trotzdem sehr nett und sagte auch, dass die Fälle bekannt sind und daran gearbeitet wird.
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Ich sehe das wie mein Vorredner/Vorrednerin. Wenn nur ein paar aus Angst vor hohen Kosten zahlen, freut sich sein Konto ein Bein weg.
Unsere Frist war Anfang März abgelaufen. Unsere Anwälte (große Münchener Kanzlei, die nur solche Fälle bearbeitet) hatten schon das anwaltliche Schreiben des Herrn Classen freudig erwartet. Bislang ist nichts weiter passiert. 😉
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Ein weiteres Argument, an den Haaren herbeigezogen wie das von Herrn Classen: Das von euch publizierte Bild ist eine neues Bild (grössenoptimiert vom Original, welches eine autorisierte Bearbeitung ist). Die von Herrn Classen monierten Elemente wurden nie entfernt, da sie nie vorhanden waren.
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Hallo in die Runde,
wir haben das gleiche Problem - genau diese Forderungen in gleichem Wortlaut. Wir schreiben jetzt an Adobe, werden aber parallel auch einen Anwalt einschalten. Wir haben das Bild im Dezember 2018 bei Adobe mit der erweiterten Lizenz heruntergeladen, jetzt ist es dort nicht mehr verfügbar.
Ich gehe auch davon aus, dass die IPCT-Metadaten von vorneherein nicht vollständig waren und das "Geschäftsmodell" so von langer Hand geplant war. Das zeigt sich ja alleine schon daran, wie sehr er sich nach allen Seiten absichert durch Bezugnahmen auf diverse Rechtsurteile, Beschlüsse usw. - das soll letztlich nur verunsichern.
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Geht mir auch so, Verletztung wegen fehlender IPTC Metadaten. Ich bin Laie, aber meine Werbeagentur hat mir zu verstehen gegeben, dass das Bild korrekt benannt war, im Impressum ist Herr Classen auch genannt. Die Forderung und das Verhalten sei mehr als befremdlich.
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Hier bei uns das gleiche Thema - kein Nachweis der Lizenz bei Adobe mehr möglich, da das Bild fehlt und auch der Hinweis auf die IPTC/Metadaten. Wir haben das Bild bei einem Kunden auf der Webseite eingebunden und ich habe es lediglich verkleinert. Im Impressum ist das Bild mitsamt Nummer und Namen hinterlegt. In meiner Verkleinerung sind die Metadaten noch vorhanden, im Web nicht mehr, da Bilder von dem Content-Management-System (in diesem Fall TYPO3 - macht aber WORDPRESS genauso) zwecks Ladezeitenoptimierung komprimiert und dann auch umbenannt werden. Die Bilder heißen dann cmd...irgendwas. Von daher ist die Frage für mich, wo hier die Verantwortung liegt, da ich ja in den Quellcode des Redaktionssystems nicht eingreifen und das verhindern kann...
Bei uns war noch enthalten eine schicke Drohung enthalten, im Sinne von "alle Inhalte dieser oder anderer Nachrichten sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte und deren Rechtsabteilung weitergegeben werden. Wenn wir das für notwendig erachten, sollten wir vorab die Erlaubnis von ihm einholen"
Zeitlich ist es jetzt auch recht knapp, da die Frist quasi übers Wochenende läuft und nur 2 Tage zum reagieren bleiben.
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