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Ich habe vor längerer Zeit ein Foto i Rahmen meines Adobe Stock-Abonomments lizensiert und für ein Social Media-Posting verqwendet bei facebook. Jetzt verlangt der Urhaber diese Fotos nachträglich eine Lizensierng über sein eigenes Portal für 350 Euro, weil für die Nutzung bei faebook seinen Worten nach eine Standardlizenz nicht genügt. Eine Socisl-Media-Nutzng ist eber in den Adone-Stock-Nutzungsbedingungen aber explizit für die Standardlizenz inkludiert. Und müsste der Urheber nicht direkt mit Adoe Stock als seine Bildabentur Kontakt aufnehmen - ich habe mit ihm ja gar keinen Vertrag.. Danke für Ratschläge.
Hallo,
Ein kurzes Update, dass das Adobe Stock Team an diesen Beschwerden aktiv arbeitet. Jeder Betroffene möge unter Nennung der Bildnummer, Lizenzierungsdatum, der Adobe ID sowie unter Beifügung der bisherigen Korrespondenz eine Nachricht an copyright-stock@adobe.com schreiben. Wir beantworten das dann und nehmen sie in unsere Liste auf.
Adobe is currently investigating the claims made by Rafael Classen. We ask Adobe Stock customers who have been contacted by Mr. Classen to please immediately send all communications regarding this matter to copyright-stock@adobe.com together with the applicable file ID and your Adobe ID.
Adobe prüft derzeit die von Rafael Classen erhobenen Ansprüche. Wir bitten alle Adobe Stock-Kunden, die von Herrn Classen mit Forderungen adressiert wurden, alle Nachrichten zu dieser Angelegenheit schnellstmö
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I will! But we already have the second Mail (just from our customer who didn't see or read the first one) and the expiration date is tuesday, 16 of june till he will give it to legal representation. So i guess, there is no solution so fast...?
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Schick die E-Mail von dem "netten" Herren an "copyright-stock@adobe.com" und fertig.
Frist ist bei uns vor gut 2 Monaten abgelaufen und es kam nichts weiter.
Weil das auch ganz großer Blödsinn ist, was der dort treibt!
Der will nur paar "Angsthasen" abgreifen die brav einen kleinen Betrag bezahlen um Ruhe zu haben.
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Er hat sich damit ein Eigentor geschossen. Charakterlos, seine Kunden verklagen zu wollen. Ich habe sogar über seine Webseite für weitere 60 Euro die Lizenz für die Nutzung in den sozialen Netzwerken bezahlt, weil er der Meinung war, ich dürfe das Bild - bei Adobe gekauft - nur auf der Webseite nutzen. Auf meine Rückfrage bei Adobe bekam ich keine griffige Antwort, alles sehr schwammig für mich als Laien. Daher nochmals 60 Euro, womit ich zudem direkter Kunde wurde. Mich dann verklagen zu wollen, ist gegen meinen moralischen Kompass. Mit diesem Menschen wird es keine Folgegeschäfte mehr geben. Mir scheint, darauf hat er es auch nicht angelegt. Ob seine Kunden wie das ZDF (siehe Referenzen) davon wissen.
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Diana Drubig / Spirit Legal LLP haben denselben Ansatz und verschickt Abamhnungen für auf Adobe Stock lizenzierte Bilder wegen angeblich unterlassener Urhebernennungen.
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Ist das rechtens?
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Ich habe noch niemanden dafür verklagt. Ich habe bisher immer die Leute freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß sie meinen Namen nennen sollten, dies sind allerdings Fälle außerhalb von Adobe Stock.
Man sollte allerdings überprüfen, ob eine Namensnennung erforderlich sein könnte. Im Zweifel einfach nennen. Das kann allerdings auf vielfältige Art erfolgen, da nicht fest virgeschrieben ist, wo die Namensnennung zu erfolgen hat.
Der hier erwähnte Fall ist ohne Zweifel ein Abzocker, welcher mit warmer Luft versucht Geld zu machen. Ich würde auf jeden Fall erwarten, dass Adobe sich der Sache annimmt und gegen die Personen oder Firmen rechtlich vorgeht. Ein Riesenkonzern hat ein grösseres Gewicht als die kleinen Grafiker...
Meine persönliche Meinung: wer bezahlt ist selber Schuld. Ich würde Einspruch erheben. Bei weiteren Drohungen würde ich Adobe auffordern zu handeln und mir dies mitzuteilen. Ansonsten würde ich meinem Rechtsbeistand die Sache übergeben und den Abmahner kostenpflichtig abmahnen.
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Hallo zusammen, nochmal kurz eine Rückmeldung von meiner Seite. Ich habe heute morgen mit unserer Versicherung telefoniert, die ist mit unserer Rechtsschutzversicherung gekoppelt und die Aussage war: Auf gar keinen Fall zahlen - das ist weder Rechtens noch nachvollziehbar. Erfahrungsgemäß kommt nichts, wenn doch sind die Chancen sehr gut, dass er nicht damit durchkommt. In einer normalen Rechtsschutzversicherung ist so ein Fall wohl auch mit abgedeckt. Viel Erfolg allen!
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Hallo, auch wir haben Schwierigkeiten mit Herrn Classen. Hierbei geht es allerdings nicht um Social-Media-Nutzung. Stattdessen wirft er uns vor, IPTC-Daten aus Bildern gelöscht zu haben. An die hier genannte Mailadresse von Adobe habe ich den Fall bereits weitergeleitet.
Die Abmahnung kam am 14.7. per Mail, die Frist läuft am 22.7. aus. Was würdet ihr raten? Sollen wir zusätzlich noch einen Anwalt hinzuziehen, oder übernimmt Adobe jetzt das weitere Vorgehen?
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Eine Kundin von mir hat am 13.07.2021 auch eine lange E-Mail Rafael Classen mit diversen Rechtsbelehrungen und einem Neulizensierungsangebot bekommen.
Hier ist mein Thread dazu mit mehr Inhalten von der E-Mail:
Danke für die Ratschläge wie vorzugehen ist.
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Moin, wir haben ebenfalls die E-Mail mit der Re-Lizenzierung wegen fehlender IPTC-Daten erhalten.
Wir haben darauf ausschließlich mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung geantwortet, die per Post unterwegs ist und Herrn Classen voraber per Mail übermittelt wurde.
Außerdem haben wir Herrn Classen darauf hingewiesen, dass wir nicht bereit sind einen Lizenzschaden zu bezahlen, da wir ihn als Urheber im Impressum genannt haben und daher eine vermeintliche Rechtsbeeinträchtigung als gering erachten.
Auf das Thema Lizenzierung und den geforderten Nachweis sind wir nicht eingegangen.
Die Antwort von Herrn Classen besteht aus Textbausteinen:
Warum wir uns, gemeinsam mit unserer Anwältin, für diesen Weg entschieden haben:
Durch die Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr, und damit die Grundlage für eine Abmahnung, beseitigt.
Es bliebe so nur noch Raum für eine Klage auf Zahlung des Lizenzschadenersatzes. So sind der Streitwert, und damit die Gebühren für den Anwalt, relativ gering und vermutlich unlukrativ.
(Dies ist keine anwaltliche Beratung!)
Wichtig ist, dass das betroffene Bild tatsächlich vollständig und überall (auch im Google, Bing, Yahoo, ... Cache) gelöscht wird und nie wieder aufgerufen werden kann oder verwendet wird. Ansonsten muss eine Vertragsstafe gezahlt werden.
Übrigens: Herr Classen fordert, dass Stillschweigen über die Korrespondenz gehalten wird. Wir haben keine vertragliche Verbindung mit Herrn Classen bzw. RC-Photo-Stock, aus dem sich eine entsprechende Verpflichtung ergeben würde.
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Herr Classen scheint die Auseinandersetzung mit Adobe zu scheuen:
Beachten Sie bitte auch, dass jede Absprache mit mir, einschließlich des Inhalts dieser oder vorhergegangener Nachrichten (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien), vertraulich sind und nicht an Dritte, einschließlich Firmen oder deren Rechtsvertretung weitergegeben, offengelegt oder vervielfältigt werden sollten.
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@ElDuderino123:
Wäre es möglich, den "Hinweisbeschluss des LG Köln aus einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Firma Adobe" einzusehen? Gerne per mich via Email, Kontaktdaten auf meiner Webseite oder in meinem Blog "Alltag eines Fotoproduzenten".
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Locking this thread. The correct answer is marked in this thread and no new information is needed here.