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Hallo,
ich arbeite derzeit an einem Videoprojekt für einen Kunden und habe heute einige Stunden im Adobe Chat verbracht, um die benötigte Lizenz zu klären und ob eine Übertragung erforderlich ist.
Hier ist mein aktueller Stand:
Den Originalpreis der Musik darf ich dann im Projekt verrechnen?
Sind diese Informationen korrekt?
Beste Grüße
- Erforderliche Lizenz: Für die Weitergabe des Videos an einen Kunden benötige ich eine erweiterte Lizenz. Diese Lizenz erlaubt es dem Kunden, das Video auf seinem YouTube-Kanal hochzuladen.
By @youngwizfqs
Also wenn Du ein Videoprojekt für einen Kunden erstellst, und dafür Lizenzen ziehst und der Kunde das Video dann auf YouTube hochlädst, genügt eine Standardlizenz für Bilder und eine Plus-Lizenz für Videos (Videos kommen mit einer Plus-Lizenz).
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- Verwendung der Musik: Die Musik darf nu
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- Erforderliche Lizenz: Für die Weitergabe des Videos an einen Kunden benötige ich eine erweiterte Lizenz. Diese Lizenz erlaubt es dem Kunden, das Video auf seinem YouTube-Kanal hochzuladen.
By @youngwizfqs
Also wenn Du ein Videoprojekt für einen Kunden erstellst, und dafür Lizenzen ziehst und der Kunde das Video dann auf YouTube hochlädst, genügt eine Standardlizenz für Bilder und eine Plus-Lizenz für Videos (Videos kommen mit einer Plus-Lizenz).
- Verwendung der Musik: Die Musik darf nur für diesen speziellen Kunden verwendet werden, und zwar für alle seine Projekte und Videos.
By @youngwizfqs
Alle lizenzierten Elemente dürfen nur für einen Kunden genutzt werden, dafür aber für alle Kundenprojekte. Für Standardlizenzen gibt es allerdings eine Auflageneinschränkung bis 500.000 Drucke. Für Nutzung für einen anderen Kunden, oder Eigengebrauch, muss neu lizenziert werden. Das ist für alle Medien und Lizenzen (Standard, Erweitert, Plus) wahr.
- Erwerb der erweiterten Lizenz: Ich kann eine erweiterte Lizenz erhalten, indem ich unter der Einzelperson-Option ein Credit-Pack kaufe und damit die Audio-Datei lizenzieren. Dies gilt auch, wenn ich für ein kleines Unternehmen arbeite, solange es sich um mein persönliches Cloud-Abo handelt.
By @youngwizfqs
Erweiterte Audiolizenzen gibt es meinen Informationen nur für Großkunden, die ein Enterpriseabo haben und entsprechend viel mehr bezahlen. Für »normale« Kunden, wie unsereins, gibt es keine erweiterten Audiolizenzen. Das ist allerdings, wie zuvor erwähnt, nicht für YouTube notwendig. Für YouTube gibt es allerdings ein spezielles Prozedere, an das Du Dich sklavisch halten solltest, da ansonsten YouTube den Beitrag sperrt. Manchmal gibt es auch da Probleme. Das Problem ist allerdings YouTube und der Rechteinhaber. Adobe hat hier kaum Einfluss, außer sich bei YouTube/Google zu beschweren.
Den Originalpreis der Musik darf ich dann im Projekt verrechnen?
By @youngwizfqs
Deine Preisgestaltung ist Adobe wurscht. Wenn Du Dich in Gold bezahlen lässt und den Kunden findest, der Dein Gewicht in Goldbarren dafür zahlt, dann bitte, schlag zu. Wenn der Kunde weiß, dass Du bei Adobe lizenzierst, und Du mit »offenen Karten« spielst, kannst Du allerdings einen Aufschlag zu dem von Dir bezahlten Preis verlangen. Oder Du verrechnest den Aufwand für die Themensuche separat. Lass Dir nur vom Kunden schriftlich (E-Mail!) bestätigen, dass er genau dieses Element haben will. Ich habe schon Kunden erlebt, die zuerst ihr o. k. geben, und anschließend einen Rückzieher machen. Ich verrechne dann immer den Aufwand.
Weitere Fragen?
Weitere Informationen zur Lizenzvergabe finden Sie hier: https://community.adobe.com/t5/stock/links-for-licensing-terms/td-p/11366788 (Haftungsausschluss: Wie immer bei der Lizenzvergabe handelt es sich um meine Auslegung der Regeln. Ich denke, dass sie korrekt sind, und die Ratschläge basieren auf dem Lesen und Auslegen der Lizenzbedingungen und auf der fairen Nutzung sowohl für den Käufer als auch für den Künstler/die Bildagentur, aber ich kann nicht ausschließen, dass meine Interpretation falsch ist. Ich bin kein Mitarbeiter von Adobe).
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Ich habe jetzt auch nochmal die Nutzungsbedingungen in ChatGPT kopiert plus die Informationen die im Link stehen, und dieser meint auch, es sollte passen, solange das Video keine 500.000 Aufrufe erreicht.
Super, dann kaufe ich eine Standardlizenz für den Song und übermittle das Video dann an den Kunden.
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Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort ABAMBO!!Ich habe jetzt auch nochmal die Nutzungsbedingungen in ChatGPT kopiert plus die Informationen die im Link stehen, und dieser meint auch, es sollte passen, solange das Video keine 500.000 Aufrufe erreicht.
Super, dann kaufe ich eine Standardlizenz für den Song und übermittle das Video dann an den Kunden.
By @youngwizfqs
ChatGPT liegt falsch. Für Social Media gibt es keine Beschränkung in den Aufrufen. Du darfst also ruhig über die 500k gehen (Ausnahme: Das Video befindet sich hinter einer Paywall).