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In den Lizenzbestimmungen heißt es:
"3.1 Allgemeine Einschränkung. Dem Kunden ist es nicht gestattet:
(A) das Werk auf eine Weise zu verwenden, die es einem Dritten ermöglicht, das Werk als eigenständige Datei zu nutzen, herunterzuladen, zu extrahieren oder in sonstiger Form darauf zuzugreifen;"
Wir kann ich ein Adobe Stock Bild auf einer Homepage hinreichend schützen. Grundsätzlich lädt das Bild doch jeder Brower herunter und auch wenn ich zB Sicherungsmaßnahmen (wie zB Ausschalten der rechten Maustaste) ergreife ist ein absoluter Schutz nicht gewährleistet.
Bedeutet dies, dass die Bilder im Ergebnis doch nicht auf einer Webseite genutzt werden können? Wie kann ich mich gegen einen Fremddownload hinreichend schützen, um nicht gegen die Lizenzbedingungen zu verstoßen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Jannes,
Du hast recht und Deine Lesart der Nutzungsbedignungen ist natürlich korrekt. Allerdings würde das ausdrücklich dem Nutzen, den Du aus den Bildern ziehen kannst widersprechen.
Der Sinn dieses Paragraphen ist es, zu verhindern, dass Du die Bilder zum Download anbietest. Das ist mit Paragraph 3.1 (4.1) bezweckt.
Für Webseiten werden in der Regel niedriger auflösende Bilder eingestellt. Ausserdem werden Stockbilder oft so modifiziert, dass sie in das vom Nutzer erstellte Konzept passen.
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Hi Jannes,
I am sorry but I don't see this pointer listed in the terms of use as mentioned here: https://wwwimages2.adobe.com/content/dam/acom/en/legal/servicetou/Adobe_Stock_Additional_Terms_en_US...
You may go through the Section 3.1 in this document for the correct terms.
Let me know if that helps!
Regards,
Sheena
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In your link you can find the passage under:
"4. Restrictions.
... 4.1. General Resrictions. You must not:
(a) use the Work in any way that allows a third party to use, download, extract or access the Work as a stand-alone file;"
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Oh I see. Apologies as I got confused with the pointers.
I understand the scenario here but I'd suggest you to either modify the image to that extent that it no longer resembles the original file or else, you can put a credit line on the image itself.
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Hallo Jannes,
Du hast recht und Deine Lesart der Nutzungsbedignungen ist natürlich korrekt. Allerdings würde das ausdrücklich dem Nutzen, den Du aus den Bildern ziehen kannst widersprechen.
Der Sinn dieses Paragraphen ist es, zu verhindern, dass Du die Bilder zum Download anbietest. Das ist mit Paragraph 3.1 (4.1) bezweckt.
Für Webseiten werden in der Regel niedriger auflösende Bilder eingestellt. Ausserdem werden Stockbilder oft so modifiziert, dass sie in das vom Nutzer erstellte Konzept passen. Mit beiden Massnahmen zusammen hast Du natürlich verhindert, dass ein Nutzer sich das (unveränderte) Bild herunterladen kann und zu eigen macht.
Sollte die Verwendung als sogenanntes „redaktionelles Bild“ sein, also zB spielende Kinder für einen Artikel über Kinder, dann musst Du das Bild sowieso anmerken. Am besten ist das natürlich als Wasserzeichen à la „(c) Adobe stock/Autor“ oder „Bild: Adobe stock/Autor“. Und bei Web aus performance Gründen sollte das Bild auch noch optimiert sein (Grösse und Kompression).