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Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu den offiziellen Nutzung Bedingungen:
Ich hatte mich vor Migration von Adobe Stock zu Fotolia (dachte ich) gut informiert, ob man die Stock Fotos auch mit kommerziellem Hintergrund nutzen kann, mit einer Standard Lizenz.
Nun lese ich in den oben verlinkten Terms in "3.1 (a)(ii)" eine freigegebene Nutzung für "persönlich und nicht kommerzielle Nutzung bis zu...".
Wieso steht dort explizit (und nur) "nicht kommerziell"?
Unter "3.1 (a)(i)" steht hingegen, für Werbe-, Marketing-, Verkaufsförderungs- …", das klingt mit sehr stark nach kommerziellen Hintergrund. Vor allem, da sogar Verkaufsförderung erwähnt ist, gehe ich stark davon aus, dass nicht nur ehrenamtliche Projekte gemeint sind.
Aber dennoch verstehe ich dann nicht Punkt "3.1 (a)(ii)", welcher eben explizit und nur, eine nicht-kommerzielle Nutzung auflistet.
Ich gehe stark davon aus, ein sehr hoher Prozentsatz von Usern der Standardlizenz nutzt die Bilder mit kommerziellem Hintergrund. Man muss sich ja überlegen, dass selbst die Bilder Nutzung auf einem Blog, der Werbung schaltet um Einnahmen zu erzielen, bereits kommerziell ist.
Wer kann mir nun genau erklären, wie ich das zu verstehen habe?
Mir geht es vor allem darum, ob ich die Standard-Lizenz Bilder für eine Webseite eines Unternehmens nutzen kann. Egal ob IT-Services, Massagen oder einen Frisör. Darf man die Bilder zur Dekoration (Marketingzweck, Verkaufsförderungszweck) der Webseiten über ein Unternehmen und dessen Services nun nutzen?
Wenn ich mir die FAQs und Inhalte durchlese, würde ich sagen, das ist ok. Aber so ganz genau stehts es eben nirgendwo. Und die terms of use verstehe ich an dem einen Punkt eben wirklich anders, wie oben beschrieben, was mich nun sehr verwirrt.
Hier nochmal links zu den offiziellen sonstigen Inhalten neben den terms:
https://stock.adobe.com/de/license-terms
https://helpx.adobe.com/de/stock/help/usage-licensing.html
Wie versteht ihr das ganze?
Beste Grüße
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Ich muss das leider nochmal Pushen und hoffe jemand hat eine Erklärung.
Beim Support habe ich schon versucht, die geben keine Auskunft zu den license-terms bzgl. so eine sehr direkten Frage.
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Der Support gibt keine weitere Angaben dazu, da dies dann eine verbindliche Adobe Aussage zu Lizenzbestimmungen ist, wozu der Supportmitarbeiter nicht befugt ist. Deshalb sind ja die Lizenzangaben da. Die sind von Juristen ausgearbeitet und sollten eigentlich den Bereich der Stockbilder sehr genau abdecken. Von Adobe gibt es also dazu nur allgemeine weitere Angaben.
Jetzt konkret zu Deinem Problem. Stock Bilder lassen sich natürlich kommerziell nutzen. Privat würde ich nie ein Bild kaufen. Aber, es gibt natürlich verschiedene Nutzungen die verschiedene Arten der Nutzung vorsehen. Deshalb gibt es die beiden Formen von Lizenzen.
Standard Lizenz (zusammengefasst und nicht vollständig): Drucksachen mit weniger als 500k Auflage, Webnutzung, Editorial-Nutzung. Dabei darf die Drucksache durchaus eine kommerzielle Werbung sein. Du darfst auch einem Kunden die von Dir erstellte Werbung verkaufen. Du darfst ruhig Bilder auf Deiner kommerziellen Webseite nutzen, um diese ansprechender zu gestalten. Alles kein Problem. Du darfst sogar ein Poster/Werbebanner erstellen um es auf einer Ausstellung oder im Geschäft zu zeigen. Das alles erlaubt die Standardlizenz auch in einer kommerziellen Umgebung.
Die erweiterte Lizenz ist nötig, wenn das Bild selbst das Produkt ist, also der Anreiz das Produkt zu kaufen. Dies ist zB bei Poster zum Verkauf der Fall. Wenn also es also Dein Geschäftsmodel ist Poster bedruckt mit Stockbildern zu verkaufen, dann brauchst Du die erweiterte Lizenz. Analog dazu gilt dies natürlich für alle anderen Artikel dieser Art: Tassen, T-shirts, gerahmte Bilder etc.
Dazu noch ein anschauliches Beispiel: Du rahmst Bilder und benötigst ein Beispielbild um in einen Rahmen zu setzen den Du verkaufen möchtest. Der Kunde kommt mit seinem eigenen Bild und möchte das gerahmt bekommen. Für Dein Beispielbild im Rahmen benötigst Du eine Standardlizenz. Der Kunde sieht Dein Beispielbild und möchte genau den Rahmen mit dem Beispielbild, dann benötigst Du eine Erweiterte Lizenz.
Also das gleiche Bild, gleiches Erscheinungsbild aber verschiedene Zielanwendungen benötigen verschiedene Lizensen.
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Hallo Ambambo - Ich habe mir Deine Antwort gerade durch gelesen - und verstanden - danke!
Nochmal eine Frage:
Bilder lizensiert und in Webseite eingebaut.
Bilder haben alle den Autoren in den Metadaten.
Muss ich dann nochmal extra am Bild oder auf einer Extra-copyrightseite für jedes Bild eindeutig den Urhernamen angeben? Die AGB bei Adobe sind dazu reichlich schwammig.
Danke für Deine Antwort!
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Buyers are not required to provide Attribution (give credit to) the owner of the asset unless it's an Editorial asset.
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By @Jill_C
If you use other assets in an editorial setting, you will need to credit too. Editorial assets can only be used in such a setting.
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Die Angaben sind eher klar: eine redaktionelle Verwendung, wie bei einem Blog benötigt eine Nennung des Autors und von Adobe Stock.Das betrifft alle Bilder, auch die nicht für ausschließliche redaktionelle Nutzung gekennzeichneten.
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Hallo @Abambo, Hallo zusammen,
Danke für euren Input zu dem Thema. So wie von euch beschrieben, verstehe ich die Lizenzen auch, wenn ich mir die FAQs und Texte außerhalb der konkreten Lizenz ansehen.
Aber dennoch wäre toll, wenn jemand nochmal erklären kann, wieso das so (meiner Meinung nach) nicht im Lizentext an sich steht. Denn dort steht:
"3.1 (a)(ii) "... persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bis zu ...".
Wieso steht dort nun explizit (und nur) "nicht kommerziell"? Wo in diesem Absatz, wird das "nicht kommerziell" aufgehoben und gesagt, dass es auch "kommerziell" freigegeben ist?
Wäre super, wenn das nochmal jemand genau erläutern kann.
Besten Dank nochmal!
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"3.1 (a)(ii) "... persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bis zu ...".
Wieso steht dort nun explizit (und nur) "nicht kommerziell"? Wo in diesem Absatz, wird das "nicht kommerziell" aufgehoben und gesagt, dass es auch "kommerziell" freigegeben ist?
Wäre super, wenn das nochmal jemand genau erläutern kann.
Besten Dank nochmal!
By @sebastianc13851869
(i) ist kommerzielle Nutzung, (ii) ist nicht kommerzielle Nutzung
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Ah, so ist das zu verstehen. Mich hat wohl das "und" zwischen (i) und (ii) verwirrt. Wahrscheinlich weil ich Informatiker bin. 😞 Denn "und" im IT-Bereich bedeutet ja, wenn die Bedingung auf beiden Seiten (links und rechts vom "und") erfüllt wird.
Und im Lizenztext steht:
(i) <Text zu potenziell kommerziellen Möglichkeiten > "und (ii) persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bis ..."
Und ich dachte eben (i) und (ii) müssen erfüllt sein, damit es erlaubt ist, was kommerziell dann ja ausgeschlossen hätte.
So wie du es erklärst, macht es aber auch mehr Sinn, da die Dinge unter (i) (Werbung, Verkaufsförderung, etc.) ja fast nur im kommerziellen Bereich Sinn machen. Dennoch hätte ich sinnvoll gefunden, unter Punkt (i) würde das Wort "kommerziell" in Klartext drin vorkommen, denn dann wäre es noch klarer, was gemeint ist.
Danke dir!
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Ach, die lieben Informatiker … 😂. Die sollen die Finger von der Juristerei lassen (ich bin auch jemand von der Sorte …).