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Participant
July 17, 2025
Answered

Copyright

  • July 17, 2025
  • 2 replies
  • 145 views

Müssen in einem Newsletter bei Bilder mit Standardlizenz der Urheber genannt werden?

Correct answer Abambo

Da dies redaktionelle Nutzung ist: ja. Die Lizenz (standard, erweitert, plus) ist hier unerheblich. Unerheblich ist auch, ob das Bild nur für redaktionelle Nutzung freigegeben ist. 

2 replies

Participant
July 18, 2025

Auch wenn es ein kommerzieller Newsletter ist? 

Abambo
Community Expert
Community Expert
July 18, 2025

NEWSletter hört sich verdammt nach redaktionellem Kontent an. Und dann muss eine Quellenangabe her.

 

Das dürfte aber kein Problem sein. Entweder hat man eigene Bilder und ist froh, wenn man eine Quellenangabe machen darf, oder man hat Stockbilder, und die sind sowieso nur Symbolbilder und man muss eine Quellenangabe machen.

 

Das ist meine Auslegung der Regeln. Sollte es hierzu noch Klärungsbedarf geben, würde ich einen Juristen zu Rate ziehen. 

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
Abambo
Community Expert
AbamboCommunity ExpertCorrect answer
Community Expert
July 18, 2025

Da dies redaktionelle Nutzung ist: ja. Die Lizenz (standard, erweitert, plus) ist hier unerheblich. Unerheblich ist auch, ob das Bild nur für redaktionelle Nutzung freigegeben ist. 

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer