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Participant
December 11, 2023
Answered

Standardlizenz für Werke bei Pressemitteilungen

  • December 11, 2023
  • 2 replies
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Ich habe eine Frage zu den Lizenzbedingungen: Nach Abschnitt 3.1 (4) darf man ein Werk nicht mit einer Pressemitteilung zusammen verwenden, vervielfältigen, verbreiten oder anzeigen, die die Verbreitung der eigenständigen Grafikdatei umfasst.

Was heißt "eigenständig" in diesem Sinne? Wäre es beispielsweise erlaubt, ein Werk als Hintergrundbild zu verwenden, wenn das Werk/Hintergrundbild von eigenen Portraitbildern und/oder Texten (jedenfalls teilweise) grafisch überlagert wird?

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Correct answer Abambo

Bei Pressemitteilungen werden die Grafiken oft als eigenständige Datei mitgeliefert. Die Presse veröffentlicht Pressemitteilungen nicht wie aufgesetzt, sondern sie integrieren eine Mitteilung in ihr eigenes Layout. Dafür brauchen sie die Grafiken als eigenständige Datei, und es wird erwartet, dass die Presse die angebotenen Bilder auch nutzen darf, um die Mitteilung zu unterstützen.

 

In anderen Worten: Bei einer Standardlizenz dürfen sie die Grafik in das PDF einbinden, die Presse darf sie aber nicht nutzen. Eigenständig heißt, das Bild wird mit im Anhang geliefert und darf im Rahmen der Pressemitteilung genutzt werden.

 

Weitere Informationen zur Lizenzvergabe finden Sie hier: https://community.adobe.com/t5/stock/links-for-licensing-terms/td-p/11366788

 

(Haftungsausschluss: Wie immer bei der Lizenzvergabe handelt es sich um meine Auslegung der Regeln. Die Ratschläge basieren auf dem Lesen und Auslegen der Lizenzbedingungen und der fairen Nutzung sowohl für den Käufer als auch für die Künstler/Bildagentur. Ich kann jedoch nicht ausschließen, dass meine Interpretation falsch ist. Ich bin kein Mitarbeiter von Adobe).

2 replies

Abambo
Community Expert
AbamboCommunity ExpertCorrect answer
Community Expert
December 11, 2023

Bei Pressemitteilungen werden die Grafiken oft als eigenständige Datei mitgeliefert. Die Presse veröffentlicht Pressemitteilungen nicht wie aufgesetzt, sondern sie integrieren eine Mitteilung in ihr eigenes Layout. Dafür brauchen sie die Grafiken als eigenständige Datei, und es wird erwartet, dass die Presse die angebotenen Bilder auch nutzen darf, um die Mitteilung zu unterstützen.

 

In anderen Worten: Bei einer Standardlizenz dürfen sie die Grafik in das PDF einbinden, die Presse darf sie aber nicht nutzen. Eigenständig heißt, das Bild wird mit im Anhang geliefert und darf im Rahmen der Pressemitteilung genutzt werden.

 

Weitere Informationen zur Lizenzvergabe finden Sie hier: https://community.adobe.com/t5/stock/links-for-licensing-terms/td-p/11366788

 

(Haftungsausschluss: Wie immer bei der Lizenzvergabe handelt es sich um meine Auslegung der Regeln. Die Ratschläge basieren auf dem Lesen und Auslegen der Lizenzbedingungen und der fairen Nutzung sowohl für den Käufer als auch für die Künstler/Bildagentur. Ich kann jedoch nicht ausschließen, dass meine Interpretation falsch ist. Ich bin kein Mitarbeiter von Adobe).

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
Participant
December 20, 2023

Ihre Auslegung ergibt vor dem Hintergrund des geschilderten Prozederes einer Pressemitteilung Sinn und entspricht auch meinem Verständnis der Regelung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Abambo
Community Expert
Community Expert
December 20, 2023

Gern geschehen.

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
Jill_C
Community Expert
Community Expert
December 11, 2023

You must embed the licensed asset in your article or graphic in such a way that someone else could not download it and use the licensed asset for their own purposes. The procedure you described, overlaying it with your own text, would achieve that.

Jill C., Forum Volunteer