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Participant
February 19, 2025
Question

Und immer wieder diese Lizenzfragen

  • February 19, 2025
  • 2 replies
  • 396 views

Hello, wir sind eine mittelgroße Uni und unsere Mitglieder nutzen die Hochschullizenz. Regelmäßig kommen solche Fragen:

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Langfristige Lizenzierung:

  • Wenn wir Bilder oder Videos aus der Adobe-Stock-Bilddatenbank nutzen, bleiben diese dann dauerhaft lizenziert?  
  • Was passiert, wenn ein Urheber seine Inhalte von der Plattform entfernt? Dürfen wir diese weiterhin verwenden, oder müssten wir sie ersetzen? Dauerhafte Nutzung nur für erworbene (gekaufte) Inhalte? 

Verwendungszwecke:

  • Dürfen die lizenzierten Bilder/Videos für die Produktion von öffentlich zugänglichen Videos genutzt werden?  
  • Gibt es Einschränkungen bei der Veröffentlichung auf Plattformen wie YouTube oder in Präsentationen? 

 

Urheberkennzeichnung:

  • Ist eine Namensnennung für die verwendeten Bilder und Videos verpflichtend? Falls ja, wie genau muss die Quellenangabe erfolgen – direkt im Bild, im Abspann oder reicht eine Angabe in der Videobeschreibung?

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Ich kann das nicht immer aus den Lizenzbedingungen heraus lesen. Gibt es irgendwo tiefergehende Informationen, wovon man das ableiten könnten?
Danke!

 

2 replies

Abambo
Community Expert
Community Expert
February 20, 2025

Ich weiss nicht, weche Rechte mit einer Hochschullizenz kommen. In der Regel sollten Sie einen Rechtsberater hinzu ziehen, wenn die Lizensbedingungen und Ihr Vertrag unklar sind.

 

Bestimmte Abos haben leicht andere Lizensbedingungen, aber: Bestehende Projekte dürfen auf jeden Fall weitergenutzt werden, auch wenn das Abo gekündigt ist. Wenn ein Urheber das Bild aus der Datenbank entfernt, können Sie es nicht mehr downloaden, die Lizens ist aber weiterhin gültig. Um die Abmahnprofiteure aber abzuwehren, ist es ratsam, die Lizensierung peinlichst genau und nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

Verwendungszwecke: wenn die Lizensbedingungen keine besonderen Einschränkungen vorsehen, sind sie auch in öffentlich zugänglichen Produktionen verwendbar, inklusive YouTube. Standardlizensen sind auch 500k Auflage für Print beschränkt. Je nach Abo werden aber Ihnen die Bilder als erweiterte Lizenz zur Verfügung gestellt. Diese haben keine Auflagenberschränkung.

 

Eine Namensnennung ist nicht nötig, ausser das Bild/Werk wird im sogenannten Editorialbereich genutzt, also ein Blog oder ähnliches. Wenn allerdings andere Quellen genannt werden, müssen Sie Adobe Stock Werke gleich behandeln. Die Angabe sollte da erfolgen, wo es üblicher Weise erfolgt. Für Videos ist der Abspann sicherlich die richtige Stelle. Adobe Stock ist da ziemlich flexibel und schreibt nicht starr eine Stelle vor. Autor und Adobe stock sollen genannt werden. 

 

Die Lizensbedingungen sind die tiefergehnde Informationen. Wie gesagt, ein Rechtsberater sollte hinzu gezogen werden, wenn die Lizensbedingungen unklar zu scheinen sind. 

 

Adobe wird sich hier öffentlich nicht melden oder hierzu Stellung nehmen. Jegliche Aussage könnte ansonsten als eine Stellungnahme der Firma interpretiert werden, auch wenn der Mitarbeiter falsch liegt. Das Forum ist also nicht der richtige Platz um eine offizielle Aussage von Adobe zu bekommen.

 

Ich bin kein Adobe Mitarbeiter und auch kein Jurist. Betrachten Sie dies als das was es ist: die persönliche Meinung von mir. Ich denke allerdings, dass ich mit meinen Aussagen richtig liege.

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
Participant
February 20, 2025

Tausend Dank! Das ist schon extrem hilfreich für mich. Nochmals: DANKE!

 

Abambo
Community Expert
Community Expert
February 20, 2025

Bitte.

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
Jill_C
Community Expert
Community Expert
February 19, 2025

Regarding long-term licensing, you retain a perpetual license for each asset for the client for which it was licensed, even if the Contributor eventually deletes their account or removes the asset from their portfolio. 

 

As you can see on this page: License information and Terms of Use | Adobe Stock
you can use the asset in publicly accessible platforms. If the views are expected to exceed 500,000, you'll need an Enhanced License.

Under the "Editorial Use" section of the above-linked page, you'll see the following comment regarding attribution. Other uses do not require attribution; however, your institution might have different policies in that regard. I sometimes see my images "in the wild" on web pages, for instance, with attribution even though it's not required.

  • All uses must include the credit line shown on the site and contained in the IPTC credit line field of the file, for example “Agency Name/Contributor Name – stock.adobe.com”.

Jill C., Forum Volunteer
Participant
February 20, 2025

Auch hierfür ganz, ganz herzlichen Dank!