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Participant
September 17, 2025
Question

Frage: Einreichung editorial content vs. Checkbox-Option

  • September 17, 2025
  • 3 replies
  • 319 views

Hallo zusammen,

ich möchte editorial content einreichen. Beispiel: eine riesiger Häuserblock in China, der den Mega-Baustil dort recht gut wiedergibt. Vermutlich ist das Bild nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt, weil es nicht von öffentlichem Grund aus gemacht wurde. Daher ist mir klar, dass ich es nicht als reguläres Stockbild einreichen kann. Nun sehe ich hierfür mit den entsprechenden Einschränkungen noch eine Bereitstellung als editorial. So weit, so gut.

Jetzt kommt es: bei der Einreichung fragt ein Text der beiden Checkboxen, ob alle notwendigen Rechte zur Einreichung vorliegen. Ist durch das Anwählen der Editorial-Box diese Klausel nun zu interpretieren als "alle notwendige Reche im Editorial-Rahmen"?

Alles andere würde m.E. keinen Sinn machen. Das Anhaken der "Rechte-Ok-Box" und der Editorial-Box würden sich ja andernfalls ausschließen ... oder? Denn wenn ich für alle enthaltenen Elemente Freigaben hätte, würde ich ja die Editorial-Klausel nicht benötigen. Oder muss hier ggf. der Text in der Dialogbox zu den Rechten mit einem Nebensatz wie "außer bei Editiorial-Einreichungen" angepasst werden?

 

Danke für Erläuterungen und Aufklärung.

 

 

[Moderator moved the thread to the correct forum]

3 replies

Nancy OShea
Community Expert
Community Expert
September 19, 2025

Illustrative Editorial Content

https://helpx.adobe.com/stock/contributor/help/illustrative-editorial-content.html

"This type of content often features images of real brands and products — like signs on buildings, soda cans, computers, and cars — to convey a story. Illustrative editorial content is made available to Adobe Stock customers for editorial use only."

 

It's not a workaround for not having model or property releases. It's a specific type of content with limited usage rights in journalism or news reporting.  For that reason, editorial use only assets don't sell as well as content that can be used commercially.

 

Hope that helps. 

 

 

Nancy O'Shea— Product User & Community Expert
Abambo
Community Expert
Community Expert
September 20, 2025
quote

For that reason, editorial use only assets don't sell as well as content that can be used commercially.


By @Nancy OShea

The success is dependant on the utility of the asset and the difficulty to get a similar shot. And editorial use shot of an iPhone won't probably sell a lot. 

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
Nancy OShea
Community Expert
Community Expert
September 20, 2025

I was talking about license appeal rather than content nuances. But, of course, you're right about an iPhone that's for editorial use only. 

 

 

Nancy O'Shea— Product User & Community Expert
Abambo
Community Expert
Community Expert
September 18, 2025

Erstens: es gibt keine Panoramafreiheit bei Stock. 

Zweitens: wenn ein Bild von nicht öffentlichem Grund gemacht wurde, brauchst Du sowieso eine Fotografieerlaubnis, Editorial hin oder her. 

Drittens: Editorial use only ist nicht ein Alibi um keine Releases einreichen zu müssen. Allerdings hat hier der Rechteinhaber (also Architekt, Gebäudebesitzer) bestimmte Einschränkungen seiner Rechte hinzunehmen. Allerdings nur im Editorial Bereich. Ein Knde dürfte also Das Bild nicht als Reklamebild nutzen. Deshalb braucht der Rechteinhaber der Verwendung nicht zuzustimmen. Du musst trotzdem der Urheber des Bides sein, es ist also kein Freifahrtschein, um fremde Bilder hoch zu laden. 

 

Bei Unklarheiten zu den Rechten solltest Du einen Juristen im Urheberrecht, IP-Recht und artverwandten Rechten zu Rate ziehen.

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
DocMGAuthor
Participant
September 18, 2025

Den Satz kann ich nicht ganz nachvollziehen:

quote

Erstens: es gibt keine Panoramafreiheit bei Stock. 

 

Ist das nicht die Grundlage um Bilder von öffentlichen Grund aus überhaupt einreichen zu können? Das ist zumindest mein Verständnis.

Aussage 2 bestätigt durch das Gegenbeispiel - wenn nicht öffentlicher Grund, dann nur mit Erlaubnis - doch genau das: wenn öffentlicher Grund, dann ist also in einem bestimmten Rahmen eine Nutzung von Architektur und Bauwerken als Motiven ohne weitere Freigaben einfach so möglich. Aber nur wenn eine Panoramafreiheit besteht, oder?

Ich kann z.B. in Berlin wegen der bestehenden Panoramafreiheit von öffentlichem Grund aus Fotos auch von neueren Bauwerken einreichen, etwa vom Kanzleramt. Es gibt dort keine Notwendigkeit einer speziellen Freigabe oder Erlaubnis.

In Frankreich geht das vom Gebäude des europäischen Parlaments nicht - ganz egal, wo ich stehe. Dort geht eine Nutzung nur, wenn die Architekten eine Freigabe erteilen. Die waren in der Vergangenheit meiner Erinnerung nach aber eher bekannt für Abmahnungen auf breiter Linie, auch bei einfachen Touristenselfies.

Jetzt sehe ich hier - aber auch bei anderen Anbietern - genau solche Fotos aus Straßbourg, als editorial gekennzeichnet.

Wie in Deiner Antwort erläutert: hier muss also ein Rechteinhaber bestimmte Einschränkungen hinnehmen. Dabei geht es m.E. nach um andere Rechtsgüter wie Pressefreiheit oder Freiheit der Wissenschaften, die hier Vorrang haben. 

 

Dass man sich nicht als Urheber fremder Werke ausgeben kann, ist klar und auch nicht Teil meiner Frage. 

Nun habe ich aber eben auch zahlreiche Bilder aus Ländern wie Italien, Frankreich, Griechenland oder Südkorea mit Bauwerken. Ich sehe hier im Angebot ziemlich viele Bilder solcher Motive aus diesen Ländern - oft als editiorial gekennzeichnet. Darum interessieren mich die Rahmenbedingungen dazu. 

Abambo
Community Expert
Community Expert
September 18, 2025
quote

Den Satz kann ich nicht ganz nachvollziehen:

quote

Erstens: es gibt keine Panoramafreiheit bei Stock. 

 

Ist das nicht die Grundlage um Bilder von öffentlichen Grund aus überhaupt einreichen zu können? Das ist zumindest mein Verständnis.


By @DocMG

Wieso kannst Du diesen Satz nicht nachvollziehen?

 

Wenn Du in Deutschland ein Kunswerk fotografierst, welches im öffentlichen Raum steht, dann darfst Du das Bilder hoch vermarkten, ohne den Urheber des Kunstwerkes um Erlaubnis zu fragen. Es gibt hierzu Ausnahmen, aber die sind in diesem Sinne hier jetzt nicht relevant.

 

Adobe Stock (und eventuell andere Datenbanken) kennen aber keine Panoramafreiheit. Dementsprechend brauchst Du für das Kunstwerk eine Freigabe des Künstlers. Stock hat eigene Regeln.

 

Übrigens gilt die Panoramafreiheit nicht in Frankreich. In Frankreich kennt man das nicht. Somit darf man sich nicht darauf berufen. Somit gelten die normalen Copyright Regeln.

 

In Adobe Stock kannst Du nicht einmal das Kanzleramt einreichen, wenn Du keine Freigabe hast.

 

Aussage 2: Bei Bildern vom nicht-öffentlichen Raum benötigt man immer die Erlaubnis der zuständigen Stelle, um von diesem nicht-öffentlichen Raum etwas zu fotografieren. Du darfst nicht einmal einfach den nicht-öffentlichen Raum betreten ohne Erlaubnis.

 

 

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer
daniellei4510
Community Expert
Community Expert
September 17, 2025

This may not answer your question, but have you sold at least 100 assets since becoming a contributor? I believe this is one of the requirements before you can submit Editorial content.

Adobe Community Expert | If you can't fix it, hide it; if you can't hide it, delete it.
DocMGAuthor
Participant
September 17, 2025

Thanks, yes. I am beyond this threshold. So I have this option - but I don't want to be non-compliant by accident with it.