Participant
December 3, 2020
Question
Panoramafreiheit und Foto-Veröffentlichungen
- December 3, 2020
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Unter Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit, versteht man die Freiheit, Gegenstände (auch urheberrechtlich geschützte Gegenstände), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen.
So entschied der Bundesgerichtshof ebenfalls, dass eine Schifffahrtsgesellschaft Foto-Veröffentlichungen, die den bemalten Bug des Kreuzfahrtschiffes „Aida“ zeigten, nicht verbieten kann. Das Schiff bewege sich zwar fort, bleibe aber von öffentlichen Orten aus einsehbar.
Warum findet es bei Adobe Stock keine Anwendung??
