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Vorwurf Urheberrechtsverletzung der Bilder auf einer Kunden-Website

Community Beginner ,
Jul 15, 2021 Jul 15, 2021

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Hallo Adobe Support Community, 

 

ein Kunde von mir hat eine sehr lange E-Mail von einem Stockfotografen bekommen mit diversen Vorwürfen und Rechtsbelehrungen: Hier sind Ausschnitte aus der E-Mail: 

 

----

Aufgrund der Tatsache, dass bei diesem Foto/Grafikmaterial die
Urhebernennung ersichtlich ist, gehe ich zunächst zu Ihren Gunsten davon
aus, dass Sie das Foto/Grafikmaterial über eine Bildagentur erworben haben.

In diesem Fall darf ich Sie höflichst bitten, mir den Erwerb des
Bildmaterials in Form eines Kaufbelegs / Lizenzvertrags bzw. einer
lückenlosen Lizenzkette nach §32e UrhG, in dem die Art und Dauer der Nutzung
ersichtlich sind, zuzusenden und nachzuweisen. Sie sind hier in der
Beweislast für die rechtmäßige Nutzung/Lizenzierung des Bildmaterials.

Ich möchte Sie noch beiläufig in diesem Zusammenhang auffordern, mir eine
entsprechende Lizenz nachzuweisen, die Sie berechtigt die urheberrechtlich
geschützten Schutzrechtshinweise der IPTC/Metadaten (Kurzform für
International Press Telecommunications Council Information Interchange
Model), die in das Original Bildmaterial durch die Bildagentur implementiert
werden zur Urheberrechtsidentifizierung zu löschen oder zu entfernen. Diese
Metadaten werden insbesondere für genauere Informationen und zur Indexierung
der Stockmediúms genutzt. Diese Daten können von jeder Person ausgelesen
werden, der das Stockmedium zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn
die Bilddatei im Internet aufgefunden wird. 

 

---- 

 

Es folgen weitere sehr viele Texte vielen Rechtsbelehrungen:

Zwei Forderungen werden hier gemacht: 

1.) Ein lückenloser Nachweis der erworbenen Lizenz zur Nutzung des Bildmaterials.

2.) "Eine Stellungnahme" zum Verstoß dass die IPTC-Metadaten "rechtswidrig" geändert wurden. 

 

Auffällig ist, dass dieser Fotograf nicht mehr in Adobe Stock vorhanden ist. Ich vermute, dass es Jemand ist, der damit Kasse machen will - wohlwissend dass es bei Adobe Stock keine Belege pro Bildlizenz gibt. Es gibt lediglich eine Auflistung aller erworbenen Bilder. Das Bild des Stockfotografen ist nicht Mal mehr in meiner Liste, weil er seine Bilder nicht mehr in Adobe anbietet. 


Wie sollte ich jetzt vorgehen? 

 

Vorab vielen Dank für die Hilfe

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Licensing , Troubleshooting

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Adobe Employee , Jul 15, 2021 Jul 15, 2021

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Community Expert , Jul 15, 2021 Jul 15, 2021

Ich nehme an, dass der "Rechteinhaber" mit dem von EBQ grlinkten Fall übereinstimmt. 

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Community Beginner ,
Jul 15, 2021 Jul 15, 2021

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Die Email endet folgendermaßen: 

 

Falls Sie nicht über die erforderlichen Nutzungsrechte bzw. einer Lizenz
des o.g. Fotos/Grafikmaterials verfügen, dass Sie berechtigt dieses, ohne
IPTC-Metadaten zu nutzen und für den Fall, dass die Urheberangabe
entsprechend durch Sie korrigiert wird, sodass sich das Stockmedium
zweifelsfrei zuordnen lässt. Biete ich Ihnen an durch den Erwerb einer
zusätzlichen Flatrate Lizenz (Pauschalierungslizenz) meiner weitergehenden
Ansprüche auf 250,00,-€* Pro Bild für die Verletzungshandlung zu reduzieren
und den Sachverhalt abzuschließen.

Die Flatrate Lizenz beinhaltet das Original Stockmedium als Download zum
Austausch des alten Stockmediums inklusive der IPTC-Metadaten, zusätzlich zu
den 350,-€* der Re-Lizenzierungslizenz für die unrechtmäßige Entfernung der
urheberrechtlich geschützten Schutzhinweise in den IPTC-Metadaten. Beachten
Sie bitte, dass wenn Sie selber eine Änderung der Metadaten vornehmen Sie
gegen § 95c verstoßen. Generell genügt es hier auch nicht das Bild zu
„ersetzten“ oder zu löschen, da die Rechtsverstöße, der Lizenzverstoß und
der UWG-Verstoß bereits stattgefunden haben und dokumentiert worden sind.

 Um einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden und damit sämtliche
wechselseitigen Rechte und Pflichten als bereinigt und verglichen geltend zu
lassen, biete ich Ihnen bis zum 21. Juli 2021 an im Sinne einer gütlichen
Einigung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dieses Foto über
rcphotostock.com nachträglich via „Relicensing“ und „Flatrate“ Lizenz nach
zu lizenzieren nicht via „Standard“ Lizenz:

 

---

 

Für den Fall, dass eine Nachlizenzierung Ihrerseits nicht erfolgen würde,
behalte ich mir Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz-
und Aufwendungsersatzansprüche gem. §§97, 97a, 101 UrhG, hinsichtlich der
Urheberrechtsverletzung, des UWG-Verstoßes und des Lizenzverstoßes sowie der
unlizenzierten Nutzung meines Werkes und der damit verbundenen
Rechtsverfolgungskosten, weiterhin offen. Zivilrechtliche und
strafrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten,
Lizenzverletzungen und anderer Rechtsverletzungen (§ 95c UrhG, § 106 UrhG
und § 108b) behalte ich mir ausdrücklich vor. Bitte beachten Sie, dass nach
der Fristsetzung eine Re-lizenzierung und Pauschalisierung leider nicht mehr
möglich ist und dass ich aus zivilprozessualen Gründen keine Verlängerung
der Frist gewähre.

Beachten Sie bitte, dass es nicht ausreicht, Foto/Grafikmaterial lediglich
nur zu löschen oder die IPTC-Daten nachträglich zu ergänzen oder zu ändern.

Nur der Vollständigkeit halber weise ich Sie darauf hin, dass ich mit
diesem Angebot im Marktvergleich sehr günstig liege. So berechnet
beispielsweise der Adobe Stock Anbieter Robert Kneschke nach Presseberichten
pro Bild 450 EUR zuzüglich MwSt. und einen Aufschlag von 100% bei fehlender
Urhebernennung. Auch bei einer Berechnung nach MFM-Tabelle käme ein deutlich
höherer Betrag zu Stande.

 

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Jul 15, 2021 Jul 15, 2021

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Jul 15, 2021 Jul 15, 2021

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Ich nehme an, dass der "Rechteinhaber" mit dem von EBQ grlinkten Fall übereinstimmt. 

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer

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Jul 16, 2021 Jul 16, 2021

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Ja, danke. Es handelt sich natürlich wieder um den Fotografen Rafael Classen.

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Jul 16, 2021 Jul 16, 2021

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Vielen Dank. Ich habe diesen Thread jetzt gesperrt, sollte noch Bedarf an weiteren Mitteilungen sein, kann dies ja im Haupthread erfolgen.

ABAMBO | Hard- and Software Engineer | Photographer

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