Straßenszene Grund für eine Ablehnung zum Schutz geistigem Eigentums
Ich habe das nachstehende Foto angeboten. Es zeigt eine Straßenszene, die mit Graufilter und Langzeitbelichtung aufgenommen wurde. Die Geisterbilder sind - auch bezogen auf den Titel "Alltagshektik" die Hauptaussage des Bildes. Die Häuser sind alle älter als 70 Jahre und wurden lediglich restauriert.
Sie sind aber nicht die Kernaussage des Bildes sondern Bildbewerk. Ich habe alle Logos und markenrechtliche Schriftzüge entfernt. Dennoch wurde es zum Schutz geistigen Eigentums abgelehnt. Ich kann wohl sein, dass die Häuserfassaden damit gemeind sind. Wenn ja, dürfte ich keine Stadt fotografieren.
Ich brauche mal eine externe Begutachtung und Meinung. Dank im Voraus.





